Internationale Abkommen
Staatenübergreifenden Vorgaben für den Naturschutz
Biodiversitäts-Konvention: Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde 1992 auf der UN-Weltkonferenz in Rio de Janeiro verabschiedet. Ziele des völkerrechtlichen Vertrags sind der Schutz und die Erhaltung der Biodiversität, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung natürlicher Ressourcen ergebenden Gewinne und Vorteile. Die Biodiversitäts-Konvention war das erste internationale Regelwerk, das den Schutz aller Elemente der belebten Umwelt fordert und diesen mit der nachhaltigen Nutzung durch den Menschen verbindet. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich nicht nur, die Konvention im eigenen Land umzusetzen, sondern auch andere Länder (insbesondere Entwicklungsländer) beim Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen.
Berner Konvention: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume
Die Berner Konvention wurde 1979 durch die europäischen Umweltminister im Europarat verabschiedet. Sie ist das erste europäische Übereinkommen, das den Schutz wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa zum Ziel hat. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei gefährdeten und empfindlichen Arten; die Konvention fordert einen Mindestschutz zahlreicher Tierarten, die nur in beschränktem Maß genutzt werden dürfen, und einen strengen Schutz für über 1.000 besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Bonner Konvention: Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten
Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten wurde 1979 in Bonn ins Leben gerufen. Ziel der Konvention ist der weltweite, internationale Schutz wandernder Tierarten durch völkerrechtliche Instrumente. Dazu können für spezielle Arten auch zusätzliche Regionalabkommen abgeschlossen werden. Beispiele hierfür sind der Schutz der Fledermäuse in Europa (
EUROBATS), der Schutz der Seehunde im Wattenmeer (
CWSS), der Schutz der Kleinwale der Nord- und Ostsee (
ASCOBANS), der Schutz der Afrikanisch-Eurasischen Wasservögel (
AEWA) und oder der Schutz der Albatrosse und Sturmvögel (
ACAP).
CITES: Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Washingtoner Artenschutzabkommen oder die „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ regelt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Dem Abkommen sind 167 Länder beigetreten. Sie haben sich damit zur Kontrolle des Handels und der Haltung der über 30.000 aufgelisteten Tier- und Pflanzenarten verpflichtet. Ein- und Ausfuhr der geschützten Arten und auch der Handel mit Produkten aus geschützten Tieren unterliegen strengen Regelungen. Innerhalb der Europäischen Union ist die Einfuhr bestimmter Arten darüber hinaus durch EU-Richtlinien noch strenger reglementiert, als im CITES-Abkommen vorgesehen.
Ramsar-Konvention: Übereinkommen über Feuchtgebiete
Die Ramsar-Konvention ist das "Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel". Die Konvention wurde 1971 in Stadt Ramsar im Iran beschlossen. Ihr Ziel ist die Förderung der Erhaltung von Feuchtgebieten. Die Vertragsstaaten erklären sich bereit, Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung als Schutzgebiete auszuweisen, die wohlausgewogene Nutzung von Feuchtgebieten zu fördern und international zusammenzuarbeiten.
Ramsar-Gebiete von internationaler Bedeutung werden aufgrund ihrer ökologischen, botanischen, zoologischen, limnologischen und hydrologischen Bedeutung ausgewählt.
Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 von der
UNESCO, der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen (UNO), entwickelt. Ziel der Konvention ist es, außerordentliche Kulturleistungen und einzigartige Naturphänomene für künftige Generationen zu erhalten. Die Konvention ist die Grundlage für die Ausweisung von
Welterbestätten.
Alpenkonvention: Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Die Alpenkonvention geht über ein reines Naturschutzabkommen hinaus: Ihr Ziel ist ein umfassender Schutz und eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums durch eine umweltverträgliche Nutzung unter Berücksichtigung ökologischer und sozioökonomischer Interessen. Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag und besteht aus einer allgemeinen Rahmenkonvention und mehreren Durchführungsprotokollen zu verschiedenen Fachbereichen. Neben den acht Alpenstaaten Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Slowenien und Monaco hat auch die EU diesen Vertrag unterzeichnet.
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Rahmenkonvention (pdf 114 kb), Durchführungsprotokolle: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (pdf 43kb), Naturschutz und Landschaftspflege (pdf 53 kb), Berglandwirtschaft (pdf 44 kb), Bergwald (pdf 36 kb), Tourismus (pdf 114 kb), Energie (pdf 114 kb), Bodenschutz (pdf 45 kb), Verkehr (pdf 57 kb), Deklarationen: Bevölkerung und Kultur (pdf 119 kb), Klimawandel (pdf 1133 kb) |
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Homepage der Alpenkonvention |
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Internationale Alpenschutzkommission CIPRA |
Europäische Landschaftskonvention
Die Europäische Landschaftskonvention (Florenz Konvention) aus dem Jahr 2000 ist ein Übereinkommen des
Europarates, das sich mit der Förderung, dem Schutz, der Pflege und der Gestaltung der Landschaft beschäftigt und ist eine wichtige Grundlage für den Kulturlandschaftsschutz auf europäischer Ebene. Als Landschaft wird dabei der Raum definiert, wie er von seinen Bewohnern und Besuchern wahrgenommen wird. Dadurch umfasst die Konvention nicht nur außergewöhnliche und unberührte, sondern auch alltägliche, städtische und beeinträchtigte Landschaften.
Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Convention on the Protection and Use of Transboundary Watercourses and International Lakes) regelt das Management und den Schutz von grenzüberschreitenden Flüssen, Seen und Feuchtgebieten in den Mitgliedsstaaten der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (
UNECE). Ziel des Abkommens ist eine rationelle, umweltverträgliche und ausgewogene Nutzung grenzüberschreitender Gewässer sowie die Verringerung von Gewässerbeeinträchtigung und -verschmutzung.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe kleinräumiger Abkommen wie zum Beispiel das
Donauschutzübereinkommen, die
Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung, das
Maasübereinkommen, die
Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung, die
Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe, das
Übereinkommen zum Schutz des Rheins oder das
Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung.
Auch zum Meeresschutz existieren unterschiedliche Vereinbarungen wie die
Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM), die
Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlanik (OSPAR), die
Trilaterale Kooperationserklärung zum Schutz des Wattenmeeres, die
Internationale Nordseeschutzkonferenz (INK), die
Internationale Konvention zur Erhaltung der atlantischen Thunfische, das
Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) oder
das Internationale Walfangübereinkommen.
Und der Schutz der Antarktis ist durch das Antarktis-Vertragssystem mit dem
Antarktisabkommen (AT), dem
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (PEPAT), dem
Übereinkommen über die Erhaltung der antarktischen Robben (CCAS) und dem
Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) geregelt.